Wilfried Schmitz: Die höchst einseitige Anwendung des Straftatbestands der Volksverhetzung

Wilfried Schmitz: Die höchst einseitige Anwendung des Straftatbestands der Volksverhetzung
Anmerkungen zur unterschiedlichen Würdigung der allseits bekannten Beiträge der Tagesschau und der weitestgehend unbekannten Beiträge von Portalen wie „Altermedia Deutschland“ …

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Quelle und weiterlesen: http://www.propagandaschau.de

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