Weitgehend unbemerkt wurde der Paragraf 130 StGB (Volksverhetzung) erneut verschärft: eine andere Sichtweise zum Ukraine-Russland-Konflikt kann künftig strafbar sein. Aus diesem Anlass publiziert COMPACT-Online mehrere Auszüge aus dem Artikel “Volksverhetzung: Der juristische Totschläger”, den Sie vollständig in COMPACT-Spezial 35: „Politische Verfolgung“ lesen können. Hier mehr erfahren. _ von Manfred Kleine-Hartlage Der Tatbestand der Volksverhetzung (Paragraf […]
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