V-Leute dürfen Online-Straftaten begehen

Selbst Mainstream-Medien geben zu: Der Verfassungsschutz setzt Agents Provocateurs ein, die Online auch Straftaten begehen dürfen. Außerdem versucht die Behörde kritische Stimmen wie COMPACT vom Markt zu drängen. Große Buchhandelsketten boykottieren uns und berufen sich darauf, dass der Verfassungsschutz unser Magazin als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft habe. Gegen diesen einmaligen Angriff auf die Pressefreiheit brauchen wir […]

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Quelle und weiter lesen: CompactOnline

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