Intransparent und weitgehend unbemerkt: § 130 StGB (Volksverhetzung) wurde erneut verschärft und ist jetzt auch ein „Anti-Russland-Gesetz“. _ von Michael Brück Wer länger patriotisch tätig ist, wird den sogenannten Volksverhetzungs-Paragraphen 130 StGB kennen. Eingeführt, um das erlaubte Meinungsfenster für die geschichtliche Betrachtung der NS-Zeit gesetzlich vorzuschreiben, wurde der Meinungs-Paragraph schrittweise erweitert und später zur effektiven […]
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