Aus ralfkeser.wordpress.com
Betreff: Aufhebung der Pfändung seitens des FA
…ich hatte nach langem Ringen erreicht, daß das Finanzgericht Stuttgart anerkennt, daß die Besatzung weiterin besteht und somit die Haager Landkriegsordnung gilt. Danach sind Pfändungen seitens der Behörden nach Art. 46 HLKO nicht zulässig. Seither wurde ja meine Steuernummer vom FA Tübingen gestrichen und mich gibt es deshalb nicht mehr.
Ein Mitbürger wurde nun wieder gepfändet. Er ist mit der selben Argumentation wie ich damals vorgegangen. Siehe da: Nach einer Turboschnellzeitbearbeitung kam nach bereits weniger als 4 Wochen folgende Post vom FA Stuttgart (vgl. Anhang): Aufhebung der Pfändung!!
Sämtliche persönliche Daten habe ich auf Wunsch entfernt.
Herzliche Grüße,
(Zuschrift-Anonymisiert)
Vorgang:
2014-02-10-PUBLIC-FA-Pfändungsaufhebung-Überleitungsvertrag-HLKO46
Rechtsgrundlagen:
2013-02-10-Überleitungsvertrag
2014-02-10-Jusitzministerium30.08.04-bestätigt-ÜberlVertrag-1990
2014-02-10-Haager_Landkriegsordnung_(HLKO)
*******************************************