Aufhebung der Pfändung seitens des Finanzamts

haagerlndkrieg

Aus ralfkeser.wordpress.com

Betreff: Aufhebung der Pfändung seitens des FA

…ich hatte nach langem Ringen erreicht, daß das Finanzgericht Stuttgart anerkennt, daß die Besatzung weiterin besteht und somit die Haager Landkriegsordnung gilt. Danach sind Pfändungen seitens der Behörden nach Art. 46 HLKO nicht zulässig. Seither wurde ja meine Steuernummer vom FA Tübingen gestrichen und mich gibt es deshalb nicht mehr.

Ein Mitbürger wurde nun wieder gepfändet. Er ist mit der selben Argumentation wie ich damals vorgegangen. Siehe da: Nach einer Turboschnellzeitbearbeitung kam nach bereits weniger als 4 Wochen folgende Post vom FA Stuttgart (vgl. Anhang): Aufhebung der Pfändung!!

Sämtliche persönliche Daten habe ich auf Wunsch entfernt.

Herzliche Grüße,

(Zuschrift-Anonymisiert)

Vorgang:

 2014-02-10-PUBLIC-FA-Pfändungsaufhebung-Überleitungsvertrag-HLKO46

Rechtsgrundlagen:

2013-02-10-Überleitungsvertrag

2014-02-10-Jusitzministerium30.08.04-bestätigt-ÜberlVertrag-1990

2014-02-10-Haager_Landkriegsordnung_(HLKO)

*******************************************

Quelle: http://ralfkeser.wordpress.com/2014/02/06/aufhebung-der-pfandung-seitens-des-fa-basis-uberleitungsvertrag-hlko-art-46/

Share this page to Telegram

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit dem senden des Kommentares erklären sie sich mit unserer Datenschutzerklärung einverstanden

*

(Spamcheck Enabled)