Eine alte Weisheit sagt „In dubio pro reo.“ – Im Zweifel für den Angeklagten. Doch stimmt dies auch in deutschen Gerichten? Gilt dies auch im Strafrecht? Strafverteidiger Mario H. Seydel hat jüngst ein Buch vorgestellt, von dem er zu Recht behaupten darf: Es ist das einzige Handbuch für Nichtjuristen. Hier wird geschildert wie so ein […]
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