Nach Abendessen mit Merkel: Präsident des Bundesgerichts gilt nicht als befangen

Darf der Präsident des Bundesgerichts an einem Verfahren zur sogenannten Bundesnotbremse (Infektionsschutzgesetz) teilnehmen, wenn er zuvor mit Bundeskanzlerin Angela Merkel zu Abend gegessen und ein Lockdown-konformes Referat der Bundesjustizministerin Christine Lambrecht befürwortet hat? – Klar, sagt Karlsruhe. Schlagende Argumente gegen das Lockdown-Regime finden Sie in COMPACT-Aktuell Corona-Diktatur: Wie unsere Freiheit stirbt. Hier bestellen. Gegen die Lockdown-Diktatur und […]

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