Karlsruhe: Merkel verletzte Neutralitätspflicht

Im Februar 2020 bezeichnete Bundeskanzlerin Angela Merkel die Wahl des FDP-Politikers Thomas Kemmerich zum Ministerpräsidenten von Thüringen als „unverzeihlich”. Damit habe sie ihre Neutralitätspflicht verletzt, urteilte heute das Bundesverfassungsgericht. Merkels Demokratieabbau war erst der Anfang. Die Grünen führen ihr Werk zielstrebig fort. Lesen Sie alles darüber in COMPACT 6/2022 mit dem Titelthema „Grüne im Krieg“, die Sie […]

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