Mit dem unter Willy Brandt geschlossenen Warschauer Vertrag verzichtete eine deutsche Regierung erstmals auf die Ostgebiete. Völkerrechtlich war dies jedoch ohne Belang. Ein exklusiver Auszug aus unserer demnächst erscheinenden Sonderausgabe „Polens verschwiegene Schuld“. Unsere Antwort auf die Reparationsforderungen aus Warschau. Hier mehr erfahren. Am Morgen des 7. Dezember 1970 bezogen zwei Wachtposten der polnischen Armee Stellung vor […]
Der Beitrag Doppelter Kniefall: Brandt und der Warschauer Vertrag erschien zuerst auf COMPACT.
Quelle und weiter lesen: CompactOnline